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Job trifft Lebensqualität. In Münster. Münster wächst. Immer mehr Menschen wollen hier studieren, arbeiten, wohnen, leben. Mehr als 310.000 Menschen sind heute hier zu Hause. Ein Wachstum, das wir mitgestalten. Als einer der größten Arbeitgeberinnen vor Ort kommt der Stadt Münster eine Schlüsselrolle zu. Unser Ziel: Münsters hohe Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Wir laden Sie ein, daran mitzuarbeiten! |
Wir suchen für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (0,5 Stelle) und zunächst bis zum 31.12.2023 befristet eine/n
Eine verlässliche Kindertagesbetreuung ist für Familien nicht nur vor dem Hintergrund der bestmöglichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie von großer Bedeutung. Sie ist auch unverzichtbarer Baustein im Zusammenspiel von Betreuung, Bildung und Erziehung.
In der Fachstelle "Finanzierung/Förderung Kitas" werden alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster in Finanzierungsangelegenheiten sowie hinsichtlich der bedarfsgerechten
Weiterentwicklung beraten und gefördert. In Summe sind es zurzeit ca. 200 Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft, die die Betreuungsansprüche abdecken. Und die quantitativen wie auch qualitativen Anforderungen an die Kindertagesbetreuung steigen stetig: Bereits heute haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in der Kindertageseinrichtung (Kita). Ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.
Ein zentraler Teil zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung und damit Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist die Beratung von Eltern, deren Kinder über das reguläre Aufnahmeverfahren (Kita-Navigator) keinen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten haben. Darüber hinaus gehört auch die Bearbeitung von Anfragen, die sich mit der juristischen Durchsetzung des Rechtsanspruchs beschäftigen, zu ihren Aufgaben.
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Beamtinnen und Beamte können sich ebenfalls auf die ausgeschriebene Stelle bewerben. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A10 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) bewertet. Für den Fall, dass eine Weiterbeschäftigung auf der ausgeschriebenen Stelle über den 31.12.2023 hinaus nicht möglich ist, werden Sie dem Stellenwert entsprechend auf einem anderen Arbeitsplatz innerhalb der Stadtverwaltung eingesetzt.
Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeitenden. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung,
kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Rückfragen zum Verfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Jennifer Schulte vom Personal- und Organisationsamt (Tel. 02 51/4 92 - 10 55, E-Mail: Schulte(at)stadt-muenster.de). Bei fachlichen Fragen steht Ihnen gerne Herr Oliver Braun, Leiter der Fachstelle "Finanzierung und Förderung von Kindertageseinrichtungen" (Tel. 02 51/4 92 - 51 03, E-Mail: BraunO(at)stadt-muenster.de) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 19.02.2023.